Versicherungslexikon
Waisenrente
Was bedeutet eigentlich: "Waisenrente"?
Die Kinder der verstorbenen Person haben Anspruch auf eine Waisenrente. Die Waisenrente beträgt 20% der Invaliden- bzw. der Altersrente und wird für Kinder bis zum vollendeten 18. Altersjahr ausbezahlt – oder bis zum Abschluss der Ausbildung, maximal bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs.
EmmaLife Todesfallversicherung im Überblick
- Versicherungssumme bis CHF 2'000'000
- Ab nur CHF 9.40 Prämie/Monat
- Freie Wahl der Begünstigten
- Unkomplizierte Abwicklung
- Jährlich kündbar