Todesfall
Was bedeutet eigentlich: "Todesfall"?
Verstirbt die versicherte Person innerhalb der Laufzeit des Versicherungsvertrags, gilt dieses Ereignis versicherungstechnisch als Todesfall. Der Versicherer ist nun unverzüglich zu benachrichtigen. Er verlangt in der Regel einen amtlichen Todesschein sowie ein Zeugnis über die Ursache des Todes. Handelt es sich um einen Unfalltod, so wird oft der Polizeirapport herangezogen, um den Tod nachzuweisen bzw. die Ursache zu klären.
Der Versicherer muss dann die Anspruchsberechtigung klären. Vor allem in Fällen, bei denen mehrere Begünstigte berücksichtigt werden müssen, kann die Klärung der Anspruchsberechtigung recht lange dauern. Erst dann, wenn alle nötigen Dokumente vorliegen, kann der Versicherer die vertraglich zugesicherte Leistung erbringen. Dafür hat er vier Wochen Zeit.
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