Steuern Lebensversicherung
Was bedeutet eigentlich: "Steuern Lebensversicherung"?
Sowohl die Einzahlung in die 3a- als auch in die 3b-Säule bieten steuerliche Vorzüge. Dabei kann bei Einzahlung in die 3a-Säule die zu zahlende Prämie direkt vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden, wofür es bestimmte Höchstbeträge gibt. Wer in einer beruflichen Versorgungseinrichtung der zweiten Säule ist, kann einen Höchstbetrag von 6.682 Schweizer Franken abziehen. Für alle anderen gilt der Satz von 20 Prozent, der maximal abgezogen werden kann. Höchstens dürfen es hier 33.408 Franken sein. Bei einer Einzahlung in die freie Vorsorge hingegen wird ein Pauschalbetrag geltend gemacht. Bei einer Todesfallversicherung, die in der gebundenen Vorsorge geführt wird, fallen während der Laufzeit keine Steuern an. Bei der Todesfallversicherung der 3b-Säule aber sind Vermögens- und Verrechnungssteuern zu zahlen, unter bestimmten Voraussetzungen fallen auch Einkommenssteuern an. Handelt es sich um eine gemischte Lebensversicherung mit Kapitalbildung, müssen die Leistungen in der gebundenen Vorsorge als Einkommen versteuert werden, wofür ein spezieller Steuersatz gilt. Die Auszahlung des Versicherungsbetrags in der freien Vorsorge ist steuerfrei.
EmmaLife Todesfallversicherung im Überblick
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