Versicherungslexikon
Pensionierten-Kinderrente
Was bedeutet eigentlich: "Pensionierten-Kinderrente"?
Wird eine Person mit Kindern pensioniert, kann zusätzlich zu ihrer Altersrente auch eine Pensionierten-Kinderrente fällig werden. Sie beträgt 20 % der Altersrente und wird für Kinder bis zum vollendeten 18. Altersjahr ausbezahlt – oder bis zum Abschluss der Ausbildung, maximal bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs.
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