Versicherungslexikon

Maximalrente

Was bedeutet eigentlich: "Maximalrente"?

Maximalrente

Gesetzlich festgelegter Höchstbetrag der AHV/IV-Rente. Die Maximalrente beträgt das Doppelte der Minimalrente. Die Maximalrente für eine Einzelperson beträgt 2'350 Franken pro Monat, für Ehepaare 3'525 Franken. Die beiden Einzelrenten eines Ehepaares dürfen zusammen nicht mehr als 150 % der Maximalrente für Alleinstehende betragen. Pensionierte mit minderjährigen Kindern oder Kindern unter 25 Jahren, die noch in Ausbildung sind, erhalten zusätzlich eine Kinderrente zwischen 468 und 936 Franken pro Monat und Kind. Die AHV passt die Höhe der Renten im Normalfall alle zwei Jahre der allgemeinen Lohnentwicklung und Teuerung an.

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