Versicherungslexikon

Koordinierter Lohn

Was bedeutet eigentlich: "Koordinierter Lohn"?

Koordinierter Lohn

Dies ist der Lohnteil, der gemäss BVG zu versichern ist. Er liegt zwischen 87.5% (7/8) der maximalen AHV-Rente (Koordinationsabzug) und 300% der maximalen AHV-Rente (BVG-Lohnmaximum). Zum koordinierten Lohn gelangt man, indem man bei Löhnen über dem BVG-Lohnmaximum den Koordinationsabzug vom BVG-Lohnmaximum abzieht, bei Löhnen unter dem BVG-Lohnmaximum den Koordinationslohn vom Bruttolohn abzieht.

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