Versicherungslexikon
Invalidenrente BVG
Was bedeutet eigentlich: "Invalidenrente BVG"?
Wird eine Person erwerbsunfähig, so wird eine BVG-Invalidenrente fällig. Der Invaliditätsgrad muss laut IV mindestens 40 % betragen, damit eine Rente ausbezahlt wird.
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