Versicherungslexikon
Invaliden-Kinderrente
Was bedeutet eigentlich: "Invaliden-Kinderrente"?
Wird eine Person mit Kindern erwerbsunfähig, kann zusätzlich zu einer Invalidenrente auch eine Invaliden-Kinderrente fällig werden. Invaliden-Kinderrenten betragen 20 % der BVG-Invalidenrente und werden für Kinder bis zum vollendeten 18. Altersjahr ausbezahlt – oder bis zum Abschluss der Ausbildung, maximal bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs.
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