Versicherungslexikon

Begünstigte Personen

Was bedeutet eigentlich: "Begünstigte Personen"?

Begünstigte Personen

Die begünstigten Personen, die einen Anspruch auf die Versicherungsleistung haben. Sie Werden vom Versicherungsnehmer bestimmt und kann für anteilige Versicherungssumme begünstigt werden.

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  • Freie Wahl der Begünstigten
  • Unkomplizierte Abwicklung
  • Jährlich kündbar