Versicherungslexikon
Antrag
Was bedeutet eigentlich: "Antrag"?
Antrag ist die Willenserklärung, mit welcher der Antragsteller verbindlich seinen Willen mitteilt, einen Vertrag abschliessen zu wollen, so dass es für das Zustandekommen des Vertrages nur noch der zustimmenden Gegenerklärung (der Annahme) des Empfängers bedarf. Der Antrag für den Abschluss eines Versicherungsvertrages geht normalerweise vom Versicherungsinteressenten (dem zukünftigen Versicherungsnehmer) aus. Er muss alle objektiv wesentlichen Vertragspunkte (versicherte Gefahr, versicherter Gegenstand, Versicherungsleistung, Prämie, Beginn und Dauer der Versicherung) und allenfalls weitere Punkte, die eine Partei als wesentlich bezeichnet hat, enthalten.
EmmaLife Todesfallversicherung im Überblick
- Versicherungssumme bis CHF 2'000'000
- Ab nur CHF 9.40 Prämie/Monat
- Freie Wahl der Begünstigten
- Unkomplizierte Abwicklung
- Jährlich kündbar