Versicherungslexikon
Überentschädigung
Was bedeutet eigentlich: "Überentschädigung"?
Bei der Auszahlung von Leistungen dürfen die Vorsorgeeinrichtungen die Leistungen anderer Sozialversicherungen und die verbleibenden Einkünfte berücksichtigen. Übersteigen die gesamten Leistungen das Einkommen, das ohne Invalidität oder Todesfall erzielt worden wäre, spricht man von einer Überentschädigung. In diesem Fall darf die Vorsorgeeinrichtung ihre Leistungen kürzen. Das Vorsorgereglement ist massgebend.
EmmaLife Todesfallversicherung im Überblick
- Versicherungssumme bis CHF 2'000'000
- Ab nur CHF 9.40 Prämie/Monat
- Freie Wahl der Begünstigten
- Unkomplizierte Abwicklung
- Jährlich kündbar