Versicherungslexikon

Überentschädigung

Was bedeutet eigentlich: "Überentschädigung"?

Überentschädigung

Bei der Auszahlung von Leistungen dürfen die Vorsorgeeinrichtungen die Leistungen anderer Sozialversicherungen und die verbleibenden Einkünfte berücksichtigen. Übersteigen die gesamten Leistungen das Einkommen, das ohne Invalidität oder Todesfall erzielt worden wäre, spricht man von einer Überentschädigung. In diesem Fall darf die Vorsorgeeinrichtung ihre Leistungen kürzen. Das Vorsorgereglement ist massgebend.

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