Familie mit Kindern
Verheiratete Paare
Bei verheirateten Paaren gibt es zwei Fälle für die Risikolebensversicherung:
Hauptverdienerin / Hauptverdiener: Selten reichen die Leistungen aus AHV und beruflicher Vorsorge dem hinterbliebenen Elternteil, den bisherigen Lebensstandard der Familie zu halten, wenn mehrheitlich eine Person das Einkommen erwirtschaftet hat. Die Risikolebensversicherung deckt diese Lücke im Ernstfall.
Familienmanager: Stösst der Betreungsperson der Kinder und des Haushalts etwas zu, kann die verwitwete Hauptverdienerin oder der verwitwete Hauptverdiener die Berufstätigkeit nicht sofort wieder aufnehmen, da die Kinderbetreuung und Haushaltsversorgung organisiert werden müssen. Dadurch entstehen finanzielle Einbussen.
Die Risikoversicherung hilft, die Lebenskosten der Hinterbliebenen zu decken oder auch für deren Ausbildungskosten aufzukommen. Am besten gedeckt ist man also, wenn beide Elternteile versichert werden.
Unverheiratete Paare (Konkubinat)
Unverheiratete erhalten keinerlei Witwen- bzw. Witwerrente aus der AHV. Auch die Pensionskassen (BVG) zahlen nur unter gewissen Voraussetzungen. Da Konkubinatspartner auch keinen gesetzlichen Erbanspruch haben, kann es für Hinterbliebene ohne Versicherungsschutz finanziell schnell eng werden. Eine Todesfallversicherung schützt auch Lebenspartner ohne Trauschein.
Alleinerziehende Elternteile
Da alleinerziehende Mütter oder Väter die ganze finanzielle Verantwortung tragen, können die Folgen ihres Ausfalls für Hinterbliebene besonders gravierend sein. Eine Todesfallversicherung sorgt für diesen Fall vor, indem sie die Kinder als Begünstigte einsetzt.