Versicherungslexikon

Waisenrente

Was bedeutet eigentlich: "Waisenrente"?

Waisenrente

Die Kinder der verstorbenen Person haben Anspruch auf eine Waisenrente. Die Waisenrente beträgt 20% der Invaliden- bzw. der Altersrente und wird für Kinder bis zum vollendeten 18. Altersjahr ausbezahlt – oder bis zum Abschluss der Ausbildung, maximal bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs.

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