Versicherungslexikon
Berufliche Vorsorge (BVG)
Was bedeutet eigentlich: "Berufliche Vorsorge (BVG)"?
Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) regelt als obligatorische 2. Säule des Drei-Säulen-Konzepts die berufliche Vorsorge für Arbeitnehmer. Die berufliche Vorsorge soll Betagten, Hinterlassenen und Invaliden, zusammen mit den Leistungen der AHV / IV, die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise ermöglichen. Versichert sind alle AHV-pflichtigen Arbeitnehmer ab einem bestimmten minimalen AHV-Lohn pro Arbeitgeber. Die wichtigsten Leistungen des BVG: Ausrichtung von Alters-, Witwen- und Waisenrenten sowie Invalidenrenten.
EmmaLife Todesfallversicherung im Überblick
- Versicherungssumme bis CHF 2'000'000
- Ab nur CHF 9.40 Prämie/Monat
- Freie Wahl der Begünstigten
- Unkomplizierte Abwicklung
- Jährlich kündbar