Versicherungslexikon

Berufliche Vorsorge (BVG)

Was bedeutet eigentlich: "Berufliche Vorsorge (BVG)"?

Berufliche Vorsorge (BVG)

Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) regelt als obligatorische 2. Säule des Drei-Säulen-Konzepts die berufliche Vorsorge für Arbeitnehmer. Die berufliche Vorsorge soll Betagten, Hinterlassenen und Invaliden, zusammen mit den Leistungen der AHV / IV, die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise ermöglichen. Versichert sind alle AHV-pflichtigen Arbeitnehmer ab einem bestimmten minimalen AHV-Lohn pro Arbeitgeber. Die wichtigsten Leistungen des BVG: Ausrichtung von Alters-, Witwen- und Waisenrenten sowie Invalidenrenten.

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