Versicherungslexikon

Umhüllende Vorsorge

Was bedeutet eigentlich: "Umhüllende Vorsorge"?

Umhüllende Vorsorge

Eine Vorsorge wird als umhüllend bezeichnet, wenn sie über den Bereich des BVG-Obligatoriums hinausgeht. Das heisst, dass neben dem BVG-Obligatorium auch überobligatorische Leistungen versichert sind.

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