Versicherungslexikon
Todesfallleistungen bei eingetragener Partnerschaft
Was bedeutet eigentlich: "Todesfallleistungen bei eingetragener Partnerschaft"?
Seit das Partnerschaftsgesetz am 1. Januar 2007 in Kraft getreten ist, sind überlebende gleichgeschlechtliche eingetragene Partnerinnen und Partner dem Witwer bzw. der Witwe im BVG gleichgestellt. Für gleichgeschlechtlich eingetragene Partnerschaften gelten die gleichen BVG-Bestimmungen wie für Ehegatten.
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