Versicherungslexikon
Personenversicherung
Was bedeutet eigentlich: "Personenversicherung"?
Umfasst alle Versicherungen, die sich direkt auf Personen beziehen. Dazu gehören: Krankenkasse, Unfallversicherung und Lebensversicherungen. Lebensversicherungen stellen einen Sonderfall dar: Diese Personenversicherung dient nicht dem Schutz des Versicherten, sondern der Absicherung der Hinterbliebenen. Stirbt der Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit, überweist die Gesellschaft die zuvor vereinbarte Versicherungssumme.
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