Versicherungslexikon
Individuelles Konto (IK)
Was bedeutet eigentlich: "Individuelles Konto (IK)"?
Für jede Person, die AHV/IV-Beiträge bezahlt, führen die Ausgleichskassen ein individuelles Konto (IK), auf dem Einkommen und Betreuungsgutschriften eingetragen werden. Eine Person kann bei mehreren Ausgleichskassen ein IK haben. Zur Berechnung der Leistungen werden die IK dieser Person anhand ihrer AHV-Nummer zusammengeführt.
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