Versicherungslexikon
Eingetragene Partnerschaft
Was bedeutet eigentlich: "Eingetragene Partnerschaft"?
Durch eine eingetragene Partnerschaft können zwei gleichgeschlechtliche Partner ihre Partnerschaft ins Zivilstandsregister eintragen lassen. Sie erwerben damit Rechte und Pflichten ähnlich einer Ehe. Der Zivilstand lautet «in eingetragener Partnerschaft» (anlaog «verheiratet»). Zwei Personen unterschiedlichen Geschlechts können hingegen keine eingetragene Partnerschaft eingehen. Sie leben im sog. Konkubinat zusammen. Es gibt dennoch Unterschiede zwischen der eingetragenen Partnerschaft und der Ehe.
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