Versicherungslexikon
BVG-Lohn
Was bedeutet eigentlich: "BVG-Lohn"?
Der BVG-Lohn ist der gesetzlich zu versichernde Lohn. Er entspricht dem massgebenden AHV-Jahreslohn abzüglich des sogenannten Koordinationsabzugs. Deshalb wird der BVG-Lohn auch koordinierter Lohn genannt. Ausserdem ist der BVG-Lohn bei der gesetzlichen BVG-Obergrenze limitiert.
EmmaLife Todesfallversicherung im Überblick
- Versicherungssumme bis CHF 2'000'000
- Ab nur CHF 9.40 Prämie/Monat
- Freie Wahl der Begünstigten
- Unkomplizierte Abwicklung
- Jährlich kündbar