Versicherungslexikon

Alters- und Hinterlassenen­versicherung (AHV)

Was bedeutet eigentlich: "Alters- und Hinterlassenen­versicherung (AHV)"?

Alters- und Hinterlassenen­versicherung (AHV)

Die AHV stellt zusammen mit der IV die sogenannte 1. Säule des Drei-Säulen-Konzepts dar. Sie dient der Existenzsicherung. Die AHV gehört zu den obligatorischen Versicherungen. Obligatorisch versichert sind alle, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten. Die AHV entrichtet Alters- und Hinterlassenenrenten, sowie Hilflosenentschädigungen und Hilfsmittel an Altersrentner. Anspruchsberechtigt sind alle Versicherten und deren Hinterbliebenen. Für Ausländer gelten Sonderbestimmungen.

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