Zweite Hypothek
Was bedeutet eigentlich: "Zweite Hypothek"?
Wenn die Belehnung zwischen 65% und 80% liegt, der oder die Eigentümer:in also entsprechend zwischen 35% und 20% finanziert, benötigt er oder sie zusätzlich zur 1. Hypothek eine 2. Hypothek.
Dabei finanziert die 1. Hypothek die ersten 65% und die zweite Hypothek den übrigen Finanzierungsbedarf (1% bis 15%). Wegen des erhöhten Verlustrisikos kann es sein, dass das Finanzinstitut für die 2. Hypothek einen erhöhten Zinsatz verlangt (oft ein Zuschlag von 0.5% im Vergleich zur 1. Hypothek).
Bespiel: Bei einem Kaufpreis von CHF 1'000'000 bringt der Käufer CHF 250'000 als Eigenmittel mit. In diesem Fall beträgt die Belehnung 75%. Die Höhe der 1. Hypothek beträgt CHF 650'000, die Höhe der 2. Hypothek beträgt CHF 100'000.
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