Versicherungslexikon

Rücktritt der Versicherung

Was bedeutet eigentlich: "Rücktritt der Versicherung"?

Rücktritt der Versicherung

Der Rücktritt vom Vertrag ist nicht zu verwechseln mit der Kündigung. Eine Kündigung löst ein Vertragsverhältnis stets für die Zukunft auf, während der Rücktritt das Vertragsverhältnis rückwirkend auf einen bestimmten Zeitpunkt zum Erlöschen bringt. Der Rücktritt hat zur Folge, dass der Versicherer Leistungen, welche er nach Vorliegen des Rücktrittsgrundes erbracht hat, zurückfordern kann. Beispiele: Rücktritt infolge Anzeigepflichtverletzung oder betrügerischer Anspruchsbegründung.

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