Versicherungslexikon

Leistungsprimat

Was bedeutet eigentlich: "Leistungsprimat"?

Leistungsprimat

Die Leistungen werden als Prozentsatz des versicherten oder koordinierten Lohns definiert. Die Beiträge werden so festgesetzt, dass sie zusammen mit der Verzinsung ausreichen, um das für die Leistungen erforderliche Vorsorgekapital zu bilden. Somit bestimmen die Leistungen, wie hoch die Beiträge sein müssen. Nur noch eine kleine Minderheit von Pensionskassen wird im Leistungsprimat geführt. Die meisten wenden das Beitragsprimat an.

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