Versicherungslexikon
Koordinationsabzug
Was bedeutet eigentlich: "Koordinationsabzug"?
Der BVG-Koordinationsabzug wird vom AHV-Jahreslohn abgezogen, um den versicherten BVG-Lohn zu bestimmen. Der versicherte BVG-Lohn wird auch koordinierter Lohn genannt. Der Koordinationsabzug beträgt derzeit 7/8 der maximalen AHV-Rente bzw. CHF 25 095.– (Stand 2021).
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