Versicherungslexikon

Freizügigkeitsgesetz (FZG)

Was bedeutet eigentlich: "Freizügigkeitsgesetz (FZG)"?

Freizügigkeitsgesetz (FZG)

Das Bundesgesetz über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge enthält Bestimmungen, die den Ein- und Austritt aus einer Pensionskasse sowie den Vorsorgeausgleich durch eine Scheidung regeln.

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