Versicherungslexikon

Deckungsunterbruch

Was bedeutet eigentlich: "Deckungsunterbruch"?

Deckungsunterbruch

Ein Deckungsunterbruch ist nichts anderes als eine Leistungsverweigerung. Er kommt dann zustande, wenn die versicherte Person die Versicherungsprämien nach mehrmaligen Mahnungen nicht einbezahlt.

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