Versicherungslexikon
Deckungsunterbruch
Was bedeutet eigentlich: "Deckungsunterbruch"?
Ein Deckungsunterbruch ist nichts anderes als eine Leistungsverweigerung. Er kommt dann zustande, wenn die versicherte Person die Versicherungsprämien nach mehrmaligen Mahnungen nicht einbezahlt.
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