Versicherungslexikon
Begünstigte Personen
Was bedeutet eigentlich: "Begünstigte Personen"?
Die begünstigten Personen, die einen Anspruch auf die Versicherungsleistung haben. Sie Werden vom Versicherungsnehmer bestimmt und kann für anteilige Versicherungssumme begünstigt werden.
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- Freie Wahl der Begünstigten
- Unkomplizierte Abwicklung
- Jährlich kündbar