Versicherungslexikon
Anschlussvertrag
Was bedeutet eigentlich: "Anschlussvertrag"?
Hat ein Arbeitgeber keine eigene Pensionskasse, schliesst er sich mit einem Anschlussvertrag einer Sammelstiftung oder einer Gemeinschaftseinrichtung an. Der Anschlussvertrag umschreibt die gegenseitigen Rechte und Pflichten und regelt die Dauer, die Kündigung und die Auflösungsmodalitäten.
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